Hier habt Ihr die Möglichkeit Euch Infomaterial als Dateien runter zuladen. Als erstes möchte ich Euch hier den Rechtlichen Hinweis geben, für Alle die trotz Bitten das/ die Findelkind/er in Sachkundige Hände zu geben einen Selbstversuch starten! Jeder ist für das Tun selbst verantwortlich und hat nach dem Tierschutzgesetz §1 und §2 zu Handeln! Das beinhaltet auch, anzuzeigen welche Tierart und wie viele Tiere ich in Obhut habe. Zu Melden ist bejagbares Wild bei der Jagdaufsichtsbehörde , die Entnahme dem zuständigen Jagdausübenden (zuständigen Jagdpächter!). Geschütztes Wild muss der unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Ortes gemeldet werden!