Wildtiere stehen grundsätzlich durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter besonderem Schutz.
Gemäß § 45 Abs. 5 BNatSchG dürfen ausschließlich verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen. Sobald die Tiere wieder in der Lage sind, sich selbstständig zu ernähren und zu überleben, müssen sie unverzüglich in die Freiheit entlassen werden.
Was Sie jetzt tun sollten – Wichtige Schritte:
- 1. Hilfsbedürftigkeit prüfen: Klären Sie unbedingt zuerst, ob das Tier tatsächlich Hilfe benötigt. Bei der Einschätzung helfen Ihnen die App Wildtier SOS, unsere Hinweise (s.o.) oder lokale Auffang- und Pflegestellen. Bitte nicht jedes scheinbar verlassene Jungtier (z. B. Feldhasen oder Rehkitze) sofort anfassen oder mitnehmen!
- 2. Besonderheit bei jagdbaren Arten: Handelt es sich um eine jagdbare Art (z. B. Wildkaninchen, Wildtauben oder Waschbären), greifen zusätzlich das Bundesjagdgesetz sowie das Landesjagdgesetz NRW. Informieren Sie in diesem Fall unbedingt den zuständigen Jagdausübungsbereigten (der Kontakt kann über die Polizei vermittelt werden).
- 3. Keine Eigenexperimente ohne Fachwissen: Versuchen Sie nicht, das Tier ohne ausreichende Sachkunde selbst zu versorgen. Wildtiere sind keine Haustiere und stellen extrem hohe, artspezifische Ansprüche an Haltung und Ernährung. Sie fügen dem Tier bei unsachgemäßer Behandlung oft schweren Schaden zu und verstoßen zudem gegen § 2 des Tierschutzgesetzes.
- 4. Verantwortung bewusst übernehmen: Mit der Sicherung eines Wildtieres übernehmen Sie die rechtliche und praktische Verantwortung für das Lebewesen. Ein einmal gesichertes, hilfsbedürftiges Wildtier darf nicht einfach wieder ausgesetzt werden, nur weil aktuell keine Abholung angeboten werden kann.
- Tipp: Organisieren Sie bei Bedarf aktiv eine Transportmöglichkeit (z. B. über Familie, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, falls Sie selbst nicht mobil sind).
Unser Appell: Auch wenn die rechtliche Lage auf den ersten Blick komplex wirken mag – lassen Sie sich davon nicht abschrecken! Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie – im Zweifel durch die rechtzeitige Hinzuziehung von Profis (Tierrettung, Auffangstationen, Wildtierhilfe oder Polizei).









